Bekanntmachung Zur Kuppe


Amtliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Bad Salzschlirf

Änderung des Flächennutzungsplanes „Zur Kuppe“ im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB

Erneute Auslegung gemäß 3 (2) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Salzschlirf hat am 22.09.2023 die Änderung des Flächennutzungsplanes „Zur Kuppe“ in der Fassung vom 28.08.23 / 05.09.23 mit Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung des o.g. Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen sowie die Auswertung der bisher eingegangenen Stellungnahmen vorgenommen. Die Auslegung gem. § 3 (2) BauGB wurde von 09.10. bis 07.11.2023 durchgeführt. Der Feststellungsbeschluss erfolgte am 15.11.2023. Die Stellungnahmen mit ihren Anregungen wurden in dieser Sitzung entsprechend gewertet und gewürdigt. Auf Grund eines Veröffentlichungsfehlers muss die Beteiligung gem. § 3 (2) BauGB erneut durchgeführt werden.

Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche gem. § 1 (1) Nr. 4 BauNVO. Das in der Plankarte dargestellte Gebiet der Gemarkung Bad Salzschlirf wird von landwirtschaftlicher Fläche in eine Sonderbaufläche (S) geändert. Diese Änderung wird im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB herbeigeführt.

Der räumliche Geltungsbereich bezieht sich auf das Flurstück Nr. 63, Flur 12 und T.v. 80/3, Flur 10, Gemarkung Bad Salzschlirf, beträgt 0,74 ha  und ist aus nachfolgender Planabbildung ersichtlich:















(unmaßstäbliche Abbildung, genordet)

Der Entwurf zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes „Zur Kuppe“ mit Begründung liegt in der Zeit vom

08.04. bis zum 10.05.2024

im Rathaus der Gemeinde Bad Salzschlirf während der Dienststunden zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich aus. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden; diese sollen elektronisch an folgende Adresse übermittelt werden: rathaus@badsalzschlirf.de oder können zur Niederschrift im Bauamt der Gemeinde Bad Salzschlirf, Fuldaer Straße 2, 36364 Bad Salzschlirf, vorgebracht werden.

 

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung: (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Dienstag von 14 bis 16 Uhr und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr), sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

Die auszulegenden Unterlagen sind über das Internetportal der Gemeinde Bad Salzschlirf (https://www.badsalzschlirf.de/aktuelles/amtl-bekanntmachungen/) und zusätzlich über das Internetportal des Planungsbüros unter https://www.planungsbuero-sippel.de/beteiligungsverfahren abrufbar.

Arten umweltbezogener Informationen

Es liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen vor:

  • 16- Kreisausschuss des Landkreises Fulda v. 16.11.23, Fachdienst Wasser- und Bodenschutz mit Hinweisen zum Niederschlagswasser und Versiegelung;
  • 16- Kreisausschuss des Landkreises Fulda v. 16.11.23, Fachdienst Bauen und Wohnen, Immissionsschutz, mit Hinweisen zu möglichen Blendwirkungen,
  • 16- Kreisausschuss des Landkreises Fulda v. 16.11.23, Fachdienst Natur und Landschaft mit Hinweisen zum Umweltbericht mit Artenschutzbeitrag und Kompensation;
  •  16- Kreisausschuss des Landkreises Fulda v. 16.11.23, Fachdienst Landwirtschaft mit Hinweisen auf die landwirtschaftliche Vorbehaltsfläche im Regionalplan.
  • 28-4 - Regierungspräsidium Kassel, Abt. Grundwasserschutz und Bodenschutz v. 19.10.22 mit Anregungen und Hinweisen zur Erstellung des Umweltberichts;
  • 28-6 - Regierungspräsidium Kassel, Abt. Immissionsschutz v. 18.11.22 mit Hinweisen zu möglichen Blendwirkungen;

Es liegen folgende Informationen zu umweltrelevanten Aspekten vor:

  • Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (ASB) inkl. Erfassung der Fauna, Büro für Landschaftsökologie Simon & Widdig GbR, Marburg v. 24.08.2023;
  • G u t a c h t e n G02/2023 zur Frage der eventuellen Blend- und Störwirkung von sich in Gebäuden aufhaltenden Personen durch eine in Bad Salzschlirf zu installierende Photovoltaikanlage, Dr. Hans Meseberg, Berlin;
  • Stellungnahme zum Entwässerungsverhalten des geplanten Solarparks in Bad Salzschlirf, Sonnwinn Photovoltaik, 37284 Waldkappel-Rechtebach v. 10.04.2023;
  • Bodenschutzkonzept zur geplanten PV-Anlage in Bad Salzschlirf v. 28.03.23, TAUW, Regensburg

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des betreffenden Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Über die Berücksichtigung der fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde Bad Salzschlirf. Nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen wird das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.

 

Bad Salzschlirf, den 28.03.2024

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Bad Salzschlirf

gez. Kübel, Bürgermeister


Entwurf, Planungsbüro Dagmar Sippel
Dipl. Ing. Dagmar Sippel

Großenlüder, den 28.03.24