Ausbau der Nachmittagsbetreuung für Schulkinder


Ab dem neuen Schuljahr wird in den hierfür neu gestalteten Räumlichkeiten erstmals ein erweitertes Betreuungsangebot an drei Tagen in der Woche ermöglicht. Im Angebot „Profil 1“ können Schülerinnen und Schüler montags, dienstags und donnerstags die zuverlässigen Bildungs-, Betreuungs- und Freizeitangebote bis 15.00 Uhr nutzen.

„Dies ist sowohl eine Verbesserung der Betreuungsmöglichkeit für Eltern der Grundschulkinder als auch ein pädagogisch wertvolles Angebot“, erläutert Schulleiterin Nina- Camilla Wagner das Projekt. Die Schwerpunkte des pädagogischen Konzeptes liegen im musisch- künstlerischen und im sportlichen Bereich. Außerdem wird ein sozial- gesellschaftlicher Bereich angeboten, so die Rektorin weiter. Das Angebot werde durch ein warmes Mittagessen eines örtlichen Anbieters abgerundet.

Schulleiterin Wagner unterstreicht, dass das neue Förderangebot der Bonifatiusschule die Begabungen und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler fördere und soziale Erfahrungen und Kontakte untereinander vermehre. Wagner weiter: „Durch die von den Lehrkräften angebotenen, festen Lernzeiten können wir darüber hinaus einem drohenden Leistungsversagen besser und rechtzeitig entgegenwirken.“

Bürgermeister Matthias Kübel freut sich über die Verbesserung des Betreuungsangebotes für die Bad Salzschlirfer Grundschulkinder. „Mit dem Profil 1 können wir zusammen mit dem Ausbau der Plätze für Unter- Dreijährige im Kindergarten ein zeitgemäßes und auf den Bedarf unserer Familien zugeschnittenes Betreuungskonzept anbieten“, so der Bürgermeister.
In gemeinsamen Gesprächen mit dem Kollegium, dem Schulamt, dem Landkreis Fulda und dem Elternbeirat ist das Angebot im Herbst letzten Jahres angestoßen worden. „Mein Dank gilt dem Engagement des Lehrerkollegiums. Die Lehrerinnen und Lehrer haben sich intensiv eingebracht, um diese tolle Betreuungsmöglichkeit zu beginnen“, so der Bürgermeister abschließend.

Die Teilnahme der Kinder erfolgt auf freiwilliger Basis und kann auf einzelne Tage beschränkt werden. Sobald eine schriftliche Anmeldung der Erziehungsberechtigten vorliegt, ist diese jedoch verbindlich und verpflichtet die Schülerinnen und Schüler zur regelmäßigen Teilnahme.