Das Wirtschaftsministerium begründet den Schritt mit einer Änderung der tatsächlichen räumlichen Beziehungen vor Ort. Insbesondere sei die Erreichbarkeit von Lauterbach aufgrund der Entfernung ausschlaggebend.
Dagegen wendet sich die Gemeinde. Trotz der kilometermäßig kürzeren Entfernung zu Lauterbach, ist die Fahrtzeit in beide Zentren von Ortsschild zu Ortsschild gleich (jeweils etwa 13 Minuten). Darüber hinaus übernimmt die Stadt Fulda noch heute überwiegend die zentralörtlichen Funktionen. Im Rahmen ihrer Stellungnahme führt die Gemeinde dabei zahlreiche Belege an: die Zahl der Pendler, die von Bad Salzschlirf nach Fulda fahren ist um das 4- fache höher, als die der nach Lauterbach fahrenden Arbeitnehmer. Weiter sprechen die Zuständigkeitsgrenzen der Industrie- und Handelskammer und der jeweiligen Konfessionen (katholisch: Bad Salzschlirf -> Bistum Fulda und Lauterbach -> Bistum Mainz; evangelisch: Bad Salzschlirf -> Evangelische Kirche von Kurhessen Waldeck und Lauterbach -> Evangelische Kirche in Hessen und Nassau) für die Beibehaltung der jetzigen zentralörtlichen Zuordnung zu Fulda. Schließlich unterschiedliche Verwaltungs- und Gerichtsbezirke der Gemeinde Bad Salzschlirf und Lauterbach, die Zugehörigkeit zum Regierungspräsidium Kassel statt zum Regierungspräsidium Gießen und der Zuschnitt der Wahlkreise des Hessischen Landtages beispielhaft genannt werden.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass die zentralörtlichen Beziehungen methodisch auf Grundlage der vorherrschenden Orientierungsrichtung der Bevölkerung unter Berücksichtigung der zumutbaren Entfernung zum zentralen Ort und der Tragfähigkeit für zentralörtliche Einrichtungen ermittelt werden müssen. Der vorliegende Änderungsentwurf stelle ausschließlich auf die „zumutbare Entfernung“ zum Zentralort ab, lässt aber sowohl das Merkmal der „vorherrschenden Orientierung“ und das der „Tragfähigkeit der zentralörtlichen Einrichtungen“ außer Acht.
Abschließend moniert die Gemeinde, dass die eingehenden Stellungnahmen nach Auskunft von Wirtschaftsminister Al- Wazir erst mit dem abschließenden Änderungsentwurf bewertet würden und keine direkte Auseinandersetzung mit den Argumenten erfolge. Angesichts der Wichtigkeit des Verfahrens und seiner langfristigen Auswirkungen, hält die Gemeinde eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Argumenten für geboten. Dies erfülle nicht die Vorstellungen an ein transparentes und bürgernahes Beteiligungskonzept, so Bürgermeister Matthias Kübel abschließend.