Bürgermeister- Kreisversammlung: Weitere Lockerungen zum 1. Juli


Im Einzelnen soll gelten: Private Veranstaltungen (Hochzeiten, Geburtstage, etc.) in Bürgerhäusern werden zugelassen unter Einhaltung der spezifischen Bestimmungen. Demnach sind derzeit im Innenbereich maximal 100 (nicht geimpfte) Personen zugelassen, im Außenbereich maximal 200 (nicht geimpfte) Personen. Zusätzlich sind die bekannten Abstands- und Hygienemaßnahmen zu beachten. Analog gelten die Bestimmungen für Veranstaltungen an öffentlichen Grillplätzen. Vereinsheime werden wie Gaststätten behandelt.

Public Viewing und Treffen in Jugendräumen

Schon seit dem 11. Juni ist die öffentliche Live-Übertragung von Sportereignissen (Public Viewing) wieder möglich. Auch hier gelten natürlich die Abstands- und Hygienevorgaben. Auch in kommunalen Jugendräumen sind wieder Treffen möglich. Derzeit gilt hier: Bei Treffen ohne Veranstaltungscharakter sind bis zu 10 (nicht geimpfte) Personen zugelassen, bei Zusammenkünften mit Veranstaltungscharakter sind es 50 (nicht geimpfte) Personen.

Trauungen

Künftig sollen auch in allen Städten und Gemeinden des Kreises Fulda wieder Trauungen im größeren Kreis möglich sein. Die Höchstzahl der zulässigen (nicht geimpften) Personen ist abhängig von der jeweiligen Raumgröße; der Alkoholausschank in grundsätzlich nicht zugelassen. Auch die Bürgerbüros sollen – sofern noch nicht geschehen – wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Hier gelten die Auflagen wie im Einzelhandel. Und schließlich wollen die Ratshauschefs auch wieder die Tradition der Gratulationsbesuche zu besonderen Geburtstagen oder Ehejubiläen aufnehmen, die im Zuge der Corona-Pandemie nicht stattfinden konnten.

Hinweis: Bei allen Veranstaltungen gilt nach wie vor die Maskenpflicht.