Durch eine Chlorung wird sichergestellt, dass die Verbraucher jederzeit mit hygienisch einwandfreiem Wasser versorgt werden. Die Chlordosierung wird so vorgenommen, dass Restgehalte von maximal 0,3 mg/l Chlor erreicht werden. Diese Konzentration entspricht dem in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwert und ist nicht gesundheitsschädlich. Für Aquarien ist das gechlorte Wasser ungeeignet.
Bis eine ausreichende Chlordesinfektion der betroffenen Netzbereiche sichergestellt ist, wird empfohlen, das Trinkwasser vorsorglich einmal sprudelnd aufzukochen (~100°C). Anschließend ist eine Abkühlzeit von ca. 10 Minuten vor der weiteren Verwendung des Trinkwassers einzuhalten. Handelsübliche Wasserkocher sind für die Durchführung dieser Maßnahme gut geeignet.
Da für den Eintrag von Verunreinigungen des Trinkwassersystems zahlreiche Möglichkeiten in Betracht gezogen werden müssen, hat die Gemeinde Bad Salzschlirf umgehend die Ursachenforschung aufgenommen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Verbindungen zwischen Brauchwasser- und Trinkwasseranlagen nicht zulässig sind. Das bedeutet, dass bei Nutzung von Regenwasser oder anderen Wasservorkommen die Brauchwasseranlagen keine Verbindung mit dem Trinkwassersystem haben dürfen. Der Betrieb von Brauchwasseranlagen ist dem Gesundheitsamt Fulda anzuzeigen.
Die Gemeindeverwaltung wird umgehend bekannt geben, sobald die Abkochempfehlung und die Chlorung aufgehoben werden kann.
Bei Rückfragen können sie sich an die Gemeinde Bad Salzschlirf unter der Ruf-Nr. 06648/9303-23 wenden.