Neben unzähligen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern darüber, dass man sich abends und in den späten Nachmittagsstunden bisweilen nicht mehr sicher fühle, sorgt der in der Lindenstraße entstandene „Trinkertreff“ immer wieder für Verärgerungen und beeinträchtigt den örtlichen Tourismus. Nachdem es einen Anstieg der Vorfälle und Schäden von Vandalismus, gerade im Kurpark kam, entstand hoher Handlungsbedarf. „Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie die Unversehrtheit der öffentlichen Einrichtungen ist ein hohes Gut, das wir schützen müssen“, beschreibt Bürgermeister Kübel die Ausgangslage der Prüfungen unterschiedlicher Handlungsoptionen. Diese mündete in den Vorschlag an die Gemeindevertretung, einen Freiwilligen Polizeidienst einzurichten.
Vor- und Nachteile anderer Optionen wurden umfassend wie folgt abgewogen.
Auf Bitte der Verwaltung hat die Polizeistation Fulda die Präsenz in Bad Salzschlirf verstärkt. Diese Möglichkeit ist jedoch aus unterschiedlichen Gründen begrenzt. Auch die Verstärkung der Präsenz der Ordnungspolizistin in den o.g. Problembereichen hat Grenzen, da die Personalausstattung keine ausreichende Eigensicherung ermöglicht.
Die Einrichtung einer Alkoholkonsumverbotszone in der Lindenstraße wird hingegen weiterhin verfolgt. Die erforderlichen Dokumentationen der rechtlich anspruchsvollen Maßnahme über eine Dauer von mindestens 2 Jahren erfolgt in Absprache mit den Beteiligten.
Ausgeschlossen werden musste jedoch die Installation einer Videoüberwachungsanlage. Zwar existiert auch hier ein gut ausgestattetes Förderprogramm, das die erheblichen Kosten von Einrichtung und Betrieb der Anlage minimieren würde. Die rechtlichen Voraussetzungen nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) sind allerdings nicht gegeben. Wegen des erheblichen Eingriffs in Grundrechte durch die permanente Videoüberwachung sind solche Anlagen nur zulässig, wenn eine akute Gefährdungssituation und eine regelmäßig hohe Zahl schwerwiegender Straftaten stattfinden würden. Da dies für Bad Salzschlirf nicht im erforderlichen Umfang zutrifft, hätte ein Antrag auf Installation einer solchen Anlage bei den zuständigen Behörden keinen Erfolg.
Der Freiwillige Polizeidienst dient dem Ziel, mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Dies gelingt durch das Zeigen von Präsenz, das Beobachten und Melden von Wahrnehmungen betreffend die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie das vorbeugende Gespräch mit dem Bürger. Die ehrenamtliche Tätigen erhalten eine Aufwandsentschädigung und sind zu Fuß unterwegs; hauptsächlich in öffentlichen Anlagen, in Wohngebieten und in Fußgängerbereichen wie der Lindenstraße. Um die freiwilligen Helfer handlungsfähig zu machen, haben sie besondere Befugnisse wie das Befragungs- und Personalienfeststellungsrecht verdächtiger Personen, die Aussprache vorübergehender Platzverweise und die generellen Selbsthilferechte. Andererseits wird es ihnen nicht gestattet, in die persönliche Freiheit einzugreifen oder Personen und Sachen zu durchsuchen. Die Freiwilligen Polizeihelferinnen und Polizeihelfer sind nicht bewaffnet, sondern zu ihrem eigenen Schutz mit Pfefferspray ausgerüstet. Darüber hinaus verfügen sie über Mobiltelefone.
Die Stadt Schlitz hat gute Erfahrungen mit dieser Maßnahme gemacht und beabsichtigt, die Zahl der Polizeihelfer aufzustocken. Da auch die Gemeinde Großenlüder den Freiwilligen Polizeidienst einführen möchte, bietet sich eine interkommunale Zusammenarbeit an. Diese erstreckt sich auf das Aushelfen der jeweiligen, übrigens durch die Polizeidirektion Fulda geführten Kräfte, untereinander im Krankheitsfall und bei lokalen Großveranstaltungen. Die Fördersumme von 25.000 € pro Kommune würde die entstehenden Kosten abdecken.
Die Einrichtung eines Freiwilligen Polizeidienstes ermöglicht, die zuletzt aufgetretenen Beeinträchtigungen der Sicherheitslage unseres Ortes in konzertierter Weise anzugehen. Der Entscheidung der Gemeindevertretung war ein intensiver Beratungs- und Findungsprozess der vorangegangen. Die Gemeindevertreter waren sich mit Bürgermeister Kübel einig, dass ein entsprechender Versuch lohnt; dies auch, weil zunächst keine Kosten entstehen.
Nun erfolgt in Abstimmung mit den Partnerkommunen die Antragsstellung an das Förderprogramm interkommunale Zusammenarbeit sowie die Ausarbeitung der weiteren Kooperationsvereinbarungen. Mit einem Start der Maßnahme ist Anfang 2020 zu rechnen.