Wir bitten unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, ihre Anliegen zunächst telefonisch, per Post oder e- Mail vorzutragen und nur bei zwingend notwendigen persönlichen Anliegen in das Rathaus zu gehen. Das Rathaus ist geschlossen und nur nach Klingeln betretbar.
Bitte minimieren Sie die Anzahl der Vorsprechenden möglichst auf eine Person!
Diese Verhaltensweise schützt nicht nur die Bürgerinnen und Bürger selbst, sondern auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, sodass der Dienstbetrieb möglichst dauerhaft oder zumindest lange ohne größere Probleme aufrechterhalten werden kann.
Es gilt die 3G-Regelung für Beschäftigte und Besucher des Rathauses:
- Zutritt mit Impf-, Genesenen- oder Testnachweis (z.B. gelber Impfpass, das digitale Impfzertifikat auf dem Smartphone, ein gültiger Genesenen-Nachweis oder ein offizielles Testzertifikat (Schnelltest oder PCR-Test).
- Beim Betreten des Rathauses gelten Sicherheitsvorkehrungen wie das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.
- sowie allgemeine Hygiene- und Abstandsregeln.
- Nutzen Sie die Händedesinfektion im Foyer des Rathauses.
- Maximal 2 Personen erhalten gleichzeitig Zutritt.
- Zudem wird darum gebeten, Gebühren kontaktlos und mit Bankkarte zu bezahlen.
Ihre Gemeindeverwaltung