Die Vergabe der Plätze erfolgt in Ausweitung der Kriterien zur Notbetreuung nach einheitlich festgelegten Kriterien, die besonders die Kinder berücksichtigten die vor dem Übertritt in die Grundschule stehen. Ferner werden berufstätige Eltern berücksichtigt.
In Fällen in den Kinder oder Eltern Krankheitssymptome aufweisen, in Kontakt zu infizierten Personen stehen oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind, gilt das Betretungsverbot gemäß der einschlägigen Landesverordnung. Im Falle einer Infektion wird die komplette Einrichtung in Absprache mit dem Gesundheitsamt und Jugendamt geschlossen.
Die Betreuung erfolgt gemäß den vereinbarten Zeiten im Betreuungsvertrag.
- Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr
- Freitag von 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr
Eine Mittagsverpflegung über die Martin Luther Service GmbH (Haus Waldeck) wird bei entsprechender Wahrnehmung des Ganztagesangebotes stattfinden.
Die Hygieneempfehlungen des HMSI werden durch die Kita-Leitung in Abstimmung mit dem Träger umgesetzt.
Mit dem Träger der Tagesstätte St. Michael erfolgt eine enge Abstimmung zur Ermöglichung einer gemeindeweit einheitlichen Handhabung.