Die Gemeindevertretung hatte bereits im Jahr 2010 für die Riedstraße und Teile der Lindenstraße sowie im Jahr 2015 Sanierungsgebiete gemäß §§ 142 ff BauGB festgelegt. Die zum Jahresende auslaufende Sanierungsgebietssatzung für die Riedstraße wurde nun durch Beschluss der Gemeindevertretung verlängert.
Die Satzung ermöglicht die Unterstützung der Anlieger bei der Beseitigung sogenannter städtebaulicher Missstände, also die Sanierung ihrer Häuser. Dies ist für die Erneuerung von Elektro- und Sanitäranlagen, die Sanierung der Fassade sowie für Fenster und Dacharbeiten möglich. Die Eigentümer erhalten eine steuerliche Förderung, indem sie die durchgeführten Maßnahmen absetzen können. Voraussetzung ist der Abschluss einer Sanierungsvereinbarung mit der Gemeinde. Diese wiederum erstellt für das Finanzamt nach Abschluss der Arbeiten auf der Grundlage der erfüllten Vereinbarung eine Bescheinigung über die durchgeführten Maßnahmen.
In der Riedstraße zielt das Sanierungsgebiet auf die Beseitigung städtebaulicher Missstände in den Bereichen „bauliche und gestalterische Mängel im Bereich der Bausubstanz“, „ungenügende Aufenthaltsqualität“, „fehlende Attraktivität öffentlicher Räume“, „ungenügend gestalteter Mittelpunkt des Gebietes im Bereich Kurhotel/ Kulturkessel/ ehem. Moorbadehaus“ sowie „strukturelle Defizite (z.B. leer stehende Wohn- und Gewerbeflächen)“.
In den vergangenen 10 Jahren wurden auch vonseiten der Gemeinde zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, beispielsweise die Neugestaltung des Bereichs Badehof/ Kulturkessel/ ehem. Moorbadehaus. Im privaten Bereich konnten bislang Investitionsvolumen von 3.8 Mio. Euro initiiert werden.
Die Gemeindevertreter waren sich einig, dass mit einer Fortsetzung der städtebaulichen Maßnahme eine weitere Aufwertung des Gebiets erfolgen kann. Auch die mögliche Verknüpfung des Gebietes mit Städtebaufördermitteln aus dem Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung (Zukunft Stadtgrün) solle geprüft werden.
In den kommenden Tagen erhalten alle Anlieger nochmal vertiefende Informationen. Diese sind auch auf der Internetseite der Gemeinde Bad Salzschlirf abrufbar.