Bereits in der dritten Wintersaison wird damit die Räumung der Straßen durch eine Fremdfirma ausgeführt. Die Kreis- und Landesstraßen werden wie immer durch HessenMobil geräumt. Das sind innerorts die Fuldaer Straße, die Schlitzer Straße sowie die Riedstraße sowie die außerorts gelegenen Landesstraßen nach Eichenau, nach Müs und nach Landenhausen.
Für die Räumung der Gemeindestraßen ist zu beachten, dass der Winterdienst anhand einer Prioritätenliste erledigt wird. Die Steigungen und die Hauptstraßen sowie die Zuwegungen zum Kindergarten und der Grundschule werden grundsätzlich zuerst geräumt. Die Anlieger- und Nebenstraßen werden nur bei besonders lang andauerndem Schneefall geräumt. Dies kann durchaus erst nach einigen Tagen der Fall sein. Dabei orientiert sich diese Praxis an der der letzten Jahre.
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass die Räumung der Gehwege grundsätzlich im Rahmen der Straßenreinigungspflicht durch die Anlieger zu erfolgen hat. Straßen in denen nur auf einer Seite ein Gehweg ist, sind abwechselnd durch den direkten und den gegenüber liegenden Anlieger zu räumen. Die diese Regelung enthaltende Straßenreinigungssatzung ist auf der gemeindlichen Internetseite abrufbar.
Die Diskussionen des Gemeindevorstandes zur Beschlussfassung der Auftragsvergabe an die Firma Hartmann beschäftigten sich auch mit den Beschwerden aus der letzten Wintersaison. Hier wurde moniert, dass Straßen gar nicht und andere zu intensiv bearbeitet worden waren. Insbesondere der Salzeinsatz hatte zu Kritik geführt. Im Zusammenhang mit der Beauftragung wurden die zu räumenden Straßen und die o.g. Prioritäten festgelegt. Die Menge des Auftausalzes pro Quadratmeter Straße wurde reduziert.
Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass das beauftragte Unternehmen –anders als die Gemeinde in den letzten Jahren- vorbeugendes Streuen vornimmt. Das bedeutet, dass bei durch den Deutschen Wetterdienst angekündigten Niederschlägen und Frosttemperaturen bereits am Vorabend Salz ausgebracht wird. Dies richtet sich nach den einschlägigen DIN- Vorgaben. Ziel ist es, ein Zufrieren der Straße zu verhindern, da zum Abtauen einer zugefrorenen Straße mehr Salz aufzuwenden ist, als bei der vorbeugenden Streuung.