Was kostet eigentlich gemeinde?
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
an dieser Stelle werden in loser Folge einzelne Teilbereiche der gemeindlichen Aufgaben vorgestellt und die regelmäßigen Kosten sowie Investitionen in wichtige Infrastrukturvorhaben dargestellt.
Unter dem Stichwort: Was kostet Gemeinde? soll Einblick beispielsweise in die Bereiche Kinderbetreuung, Wasserversorgung, Straßenerneuerung und weitere Themen gegeben werden.
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Ihr Matthias Kübel
Bürgermeister
Was kostet Gemeinde - Wiederkehrende Straßenbeiträge
An dieser Stelle werden in loser Folge einzelne Teilbereiche der gemeindlichen Aufgaben vorgestellt und die regelmäßigen Kosten sowie Investitionen in wichtige Infrastrukturvorhaben dargestellt.
Unter dem Stichwort: Was kostet Gemeinde? soll Einblick beispielsweise in die Bereiche Kinderbetreuung, Wasserversorgung, Straßenerneuerung und weitere Themen gegeben werden.Die grundhafte Sanierung der Straßen ist ein Kernbereich der verschiedenen Pflichtaufgabe der Kommunen. Im Bereich unserer Gemeindestraßen stehen wir vor einem massiven Instandhaltungsstau. Zu unterscheiden sind Reparaturen von Straßen, beispielsweise wenn Schlaglöcher auftreten oder die Oberfläche getauscht wird. Der überwiegende Teil der Salzschlirfer Straßen ist jedoch grundhaft erneuerungsbedürftig. Das bedeutet, dass der Unterbau der Straße und damit ihre Tragfähigkeit derart geschädigt ist, dass Reparaturarbeiten nicht mehr weiterhelfen. Die Straße muss grundlegend neu aufgebaut werden.
Die Gemeinde hat bereits im Jahr 2013 ein integriertes Sanierungsprogramm aufgestellt, welches bei der Festlegung der Dringlichkeit der Maßnahmen auch den Zustand der Kanal- und Wasserleitungen berücksichtigt. Die drei drängendsten Straßen waren die Bonifatiusstraße, die Straße Am Lüderberg sowie die Lindenstraße. Die ersten beiden Straßensanierungen sind abgeschlossen, die Sanierung der Lindenstraße in Vorbereitung. Ingenieuraufträge werden noch in diesem Jahr vergeben. Die Maßnahme wird teils durch das Städtebauförderprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung gefördert.
Angesichts der kostenintensiven Maßnahmen wurde im Jahr 2016 entschieden, die Anlieger über das Modell der Wiederkehrenden Straßenbeiträge an den Kosten zu beteiligen. Diese Entscheidung hat sich bewährt. Anstelle weniger Anlieger einer Straße, tragen alle Bürgerinnen und Bürger die Last gemeinsam; dadurch verringert sich die individuelle Beitragslast. Die Gemeindevertretung hat unlängst die Fortführung dieses Systems beschlossen.
Grundlage der Entscheidung über die Höhe des Gebührensatzes waren Kostenkalkulationen eines Bauprogramms. Zur Auswahl standen folgende Maßnahmen:
Sanierung der Lindenstraße:
Grundhafte Straßensanierung Lindenstraße Kostenschätzung
1.254.260,00 €
abzüglich 38,27 % Gemeindeanteil
- 480.005,30 €
voraussichtl. beitragsfähige Aufwendungen
774.254,70 €
geteilt durch den Zeitraum 5 Jahre
5
beitragsfähiger Aufwand pro Jahr
154.850,94 €
geteilt durch mittlere Veranlagungsfläche
1.087.000 m²
Beitragsfähiger Aufwand pro m²/ Jahr
0,142 €
Sanierung des Bahnhofsumfeldes
Grundhafte Straßensanierung Bahnhofstraße
970.000,00 €
abzüglich 38,27 % Gemeindeanteil
- 371.219,00 €
voraussichtl. beitragsfähige Aufwendungen
598.781,00 €
geteilt durch den Zeitraum 5 Jahre
5
beitragsfähiger Aufwand pro Jahr
19.756,20 €
geteilt durch mittlere Veranlagungsfläche1.087.000 m²
Beitragsfähiger Aufwand pro m²/ Jahr
0,110 €
Erneuerung der weitgehend über 50 Jahre alten Straßenbeleuchtung:
Erneuerung Beleuchtung
74.000,00 €
abzüglich 38,27 % Gemeindeanteil
- 28.319,80 €
voraussichtl. beitragfähige Aufwendungen
45.680,20 €
geteilt durch den Zeitraum 5 Jahre
5
beitragsfähiger Aufwand pro Jahr
9.136,04 €
geteilt durch mittlere Veranlagungsfläche
1.087.000 m²
Beitragsfähiger Aufwand pro m²/ Jahr
0,008
Die vorstehenden Tabellen verdeutlichen den Gesamtkostenaufwand der einzelnen Maßnahme. Nach Abzug eines von der Gemeinde zu übernehmenden Eigenanteils von 38,27 % dieser Kosten verbleibt der beitragsfähige Aufwand. Dieser wird dann durch die im Rahmen der Gebührenkalkulation ermittelte „mittlere Veranlagungsfläche“ geteilt. In der letzten Zeile ist für jede Maßnahme ein Beitragssatz ausgewiesen.
Bei der Festlegung des neuen Gebührensatzes haben Verwaltung und Gemeindevertretung die Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch die Maßnahmen intensiv diskutiert. Einerseits war angesichts der Baukostensteigerungen seit 2016 von teilweise 30- 40 % klar, dass der Gebührensatz steigen würde. Mit den bisherigen 0,12 €/ m² Veranlagungsfläche hätte die Lindenstraße nicht saniert werden können. Allein diese Maßnahme verursacht einen Beitragssatz von 14 Cent. Andererseits hätte die Realisierung aller drängenden Maßnahmen einen Beitragssatz von über 30 Cent bedeutet.
Um im Sanierungsprogramm weiter voran zu kommen, aber die Erhöhung des Beitragssatzes im Rahmen zu halten, wurden die Maßnahmen Lindenstraße und Erneuerung der Straßenbeleuchtung festgelegt. Zusammen mit noch aus der alten Kalkulationsperiode zu übernehmenden Kosten wird der Beitragssatz daher künftig 0,22 €/ m² Veranlagungsfläche betragen.
Die Gremien wurden bei der Entscheidung von folgender Beispielrechnung der Verwaltung unterstützt:
Mit der Beschlussfassung über die Fortsetzung der Wiederkehrenden Straßenbeiträge ist für die kommenden 5 Jahre eine Investition in die gemeindlichen Straßen von voraussichtlich 1,32 Mio. Euro verbunden. Dies sichert die Infrastruktur. Gleichzeitig wird deutlich, dass weitere finanzielle Herausforderungen vor der Gemeinde liegen.
Was kostet Gemeinde - Wasserversorgung
Die Sicherstellung unserer Trinkwasserversorgung ist eine der zentralen Aufgaben der Gemeinde Bad Salzschlirf. Trinkwasser ist ein hohes Gut und erfordert die Einhaltung hoher Standards. Die Ansprüche der Bevölkerung an die Qualität des Wassers sind zurecht hoch. Anders als in anderen Kommunen ist die Belastung mit Schadstoffen gering. Alle zulässigen Grenzwerte werden regelmäßig unterschritten. Die konsequente und regelmäßige Qualitätskontrolle durch ein unabhängiges Labor ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern versteht sich von selbst. Die Prüfergebnisse werden übrigens seit einigen Jahren zentral auf der Plattform www.wasserqualität-online.de veröffentlicht.
Im Rahmen der Neuberechnung der Wassergebühren kommt immer wieder die Frage auf, was denn eigentlich mit dem Geld der Bürger gemacht wird.
In den vergangenen Jahren seit 2016 sind gut eine Millionen Euro in die Instandhaltung der Leitungsnetze, die Erneuerung des Hochbehälters sowie die Modernisierung der Pumpen- und Steuerungstechnik geflossen.
Allein die Erneuerung der Hauptwasserleitung in der Bonifatiusstraße nimmt dabei fast 150.000 € ein. Hier befinden sich die Hauptkreuzung des in den gemeindlichen Trinkbrunnen geförderten Rohwassers sowie die Steigleitung in den Hochbehälter der Gemeinde. Die umfangreichen Arbeiten im Jahr 2017 haben diesen Bereich deutlich voran gebracht.
Ein weiteres Großprojekt ist die Sanierung des Hochbehälters in mehreren Schritten. Die Abdichtung der Fassade im Jahr 2017, die Erneuerung der Filtertechnik und der Prozessleittechnik nehmen zusammen mit der Sanierung der beiden Kammern weitere 260.000 € seit 2016 ein. Für die Sanierung der zweiten Kammer sowie Restarbeiten an der ersten Kammer stehen im laufenden Haushaltsjahr noch einmal rund 250.000 € bereit.
Die Erneuerung der Schieberkreuze an den Haupt- und Verteilleitungen ist in den Jahren seit 2016 ebenfalls systematisch verfolgt worden. Mithilfe der Schieber kann die Verteilung des Trinkwassers gesteuert und im Falle von Rohrbrüchen unterbrochen werden. Dies ist wichtig, um die Instandsetzungsarbeiten durchführen zu können, ohne dass das gesamte Ortsnetz beeinträchtigt wird. Gerade der hier bestandene Sanierungsstau hat immer wieder empfindliche Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit gehabt. Dies ist nun weitgehend unter Kontrolle. In den letzten Jahren sind die Hauptschieber erneuert worden. Dafür wurden insgesamt knapp 98.000 € verbaut.
Die Reparatur von Rohrbrüchen nimmt im Bestandsnetz ebenfalls einen großen Anteil an Baukosten ein. Seit 2016 wurden hier 131.000 € verbaut. Die Erneuerung der Pumpen- und Brunnentechnik in den Tiefbrunnen, die Modernisierung der Steuerungseinrichtungen und letztlich die Filteranlagen (Brunnenausstattung) verschlangen 124.000 €.
Aus der nachfolgenden Grafik ergeben sich die Aufwendungen der einzelnen Jahre die Aufwendungen des Ergebnishaushaltes. Die Aufwendungen des Investitionshaushaltes für die Wasserleitung in der Bonifatiusstraße sowie Teilbeträge der Hochbehältersanierung sind hier aus haushaltsrechtlichen Gründen noch nicht enthalten.
Alle Investitionen sind unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit, der hygienischen Anforderungen und der energetischen Sparsamkeit erfolgt. Gut angelegtes Geld für eines unserer wichtigsten Güter.
Was kostet Gemeinde - Kinderbetreuung
Die Kinderbetreuung ist eine originäre Aufgabe der Kommunen. Sie stellt eine sogenannte Pflichtaufgabe dar, das heißt das Angebot und der Betrieb von Kindergärten ist von der Gemeinde zwingend vorzuhalten. In den letzten 10 Jahren ist die Nachfrage nach Plätzen kontinuierlich gestiegen. Dies übrigens gegen jeden Trend, denn der Gemeinde wurde noch 2014 von der HessenAgentur ein Bevölkerungsrückgang um 14 % prognostiziert. Derzeit verzeichnen wir einen Bevölkerungszuwachs um 22 % seit 2008. Dies ist übrigens nicht nur dem Neubaugebiet, sondern auch einer starken Verjüngung in der Bevölkerung in der Bestandsbebauung geschuldet.
Folglich musste die Gemeinde die Zahl der Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen erhöhen. Gegenüber einer Zahl von 75 Plätzen im Jahr 2010 werden heute fast doppelt so viele, nämlich 149 Plätze vorgehalten. Für das kommende Jahr ist die Einrichtung einer weiteren Gruppe mit zusätzlichen 25 Plätzen vorgesehen. Dabei hat sich die Zahl der Plätze für Unter- Dreijährige von 10 auf heute 38 fast vervierfacht. Im November des vergangenen Jahres wurde eine zweite Kita im Gemeindezentrum in Betrieb genommen. Mit 6 Gruppen ist die in Trägerschaft der Kirchengemeinde St- Vitus befindliche Kindertagesstätte St. Michael die größte Einrichtung bistumsweit.
Neben der ausreichenden Zahl von Plätzen ist heute auch eine pädagogisch wertvolle Betreuung mit höhen Standards wichtig. Hier richtet sich die Gemeinde nach den einschlägigen Vorgaben des Bundes und des Landes Hessen. Über das sogenannte Hessische KiFöG (Kinderförderungsgesetz) und zuletzt das Gute Kita- Gesetz des Bundes werden Standards vorgegeben. Diese umfassen neben der pädagogischen Wort- und Weiterbildung der Beschäftigten vor allem auch Vorgaben für den sogenannten Betreuungsschlüssel; also die Zahl der Betreuer pro Kind bzw. Gruppe. All dies hat in den letzten Jahren zu einem starken Anstieg der Kinderbetreuungskosten geführt.
Der Zuschuss beträgt für die Einrichtung St. Michael im Haushalt 2020 rund 642.000 €. Das ist eine Verdreifachung der Kosten seit 2010. Dies ist allerdings vor dem Hintergrund der Verdopplung der Plätze und dem deutlich gestiegenen Betreuungsschlüssel zu sehen. Am Beispiel der Einrichtung St. Michael sind die Kostendeckungsgrade gut abzulesen. Die Kommune trägt gut die Hälfte der Betriebskosten von rund 1.1 Mio. Euro im Jahr 2020. Die Elternbeiträge tragen nach dem Wegfall der Beiträge nur noch mit etwa 10 % zu den Kosten bei. Neben dem Eigenanteil der Kirche sind die Fördermittel des Landes mit rund 16 % zu nennen. Für den Wegfall der Elternbeiträge erhält die Gemeinde Ausgleichszahlungen des Landes in Höhe von 163.000 €. Die Kindertagesstätte Kurparkpiraten hat noch kein vollständiges Haushaltsjahr durchlaufen. Daher basieren hier die Kosten noch auf der Prognose des Haushaltsaufstellungsverfahrens zu Jahresbeginn. Es wurde mit einem Fehlbetrag von 210.000 € gerechnet. Die erwarteten Betriebskosten von rund 285.000 € reduzieren sich um erwartete Elternbeiträge in Höhe von 15.000 € sowie Zuschüsse des Landes (Betriebskosten und Ausgleich Wegfall Elternbeiträge) in Höhe von 58.000 €.
Übrigens wurde durch die Hessische Landeregierung mit den Kommunen auch eine Freistellung von den Kindergartenbeiträgen für die ersten 6 Stunden pro Tag vereinbart. Daraus entstand neben dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz auch eine Gebührenfreiheit für diese Leistung. Zwar erhält die Gemeinde dafür eine pauschale Förderung zum Ausgleich der Elternbeiträge. Insgesamt sind diese Zuschüsse jedoch bei weitem nicht kostendeckend. Zur Finanzierung dieser Pflichtaufgabe hat die Gemeinde aus den eigenen Finanzmitteln aus Steuern und Zuweisungen des Landes alle Restkosten zu tragen.
Über die Betriebskosten hinaus investiert die Gemeinde auch in die Ausstattung und Infrastruktur der Kindergärten. Für den Neubau von zwei Gruppen in St. Michael wurden im Jahr 2016/ 2017 rund 1 Mio. Euro investiert. Abschließende Arbeiten an der Parkplatz- und Außenanlage haben im laufenden und im vergangenen Jahr insgesamt noch einmal 100.000 € verursacht. Damit sind die Arbeiten jedoch noch nicht beendet: für den Zeitpunkt nach Abschluss des Umbaus der Kindertagesstätte Kurparkpiraten muss der Bestandsbau der Kindertagesstätte St. Michael umfassend saniert werden. Für den Umbau eines Teils des Gemeindezentrums zu einem zweigruppigen Kindergarten veranschlagt die Gemeinde rund 1,4 Mio. Euro. Bei der Beurteilung dieser Summe ist zu berücksichtigen, dass dadurch erhebliche Investitionen auch in den Gebäudeteil fließen, der den weiterhin öffentlich nutzbaren Sälen im Gemeindezentrum zugeordnet wird (Fassade, Haustechnik wie Lüftung, Heizung usw.). Diese Synergien zwischen Schaffung von Betreuungsplätzen und Substanzsicherung einer gemeindlichen Liegenschaft hat die Gemeindevertretung bewogen, kein neues unterhaltungsintensives zusätzliches Gebäude „auf der grünen Wiese“ zu errichten.
Alle Vorhaben sind mit größtmöglicher Ausnutzung von jeweils zugänglichen Fördermitteln realisiert worden. Bei dem Umbau von Teilbereichen der Ratsstuben erhält die Gemeinde einen Zuschuss aus dem Kreisausgleichsstock in Höhe von 348.000 €. Die Bundesbauförderungen sind noch nicht beschieden, hier erwartet die Gemeinde vom Bund für die erste Gruppe 100.000 € sowie für die zweite Gruppe 250.000 €. Außerdem steht für die verbleibenden Restkosten der zweiten Gruppe ein Antrag auf Übernahme von 90 % aus dem Städtebauförderprogramm „Investitionspakt in das Soziale Quartier“ zur Entscheidung durch das Wirtschaftsministerium an. Hinzu kommen Förderanträge, die die energetische Sanierung der Gebäudehülle betreffen und noch in der Antragsphase stecken.