Umweltinfos der Gemeinde
Sammelcontainer für Altglas
Parkplatz Fuldaer Straße
Parkplatz Angersbacher Weg
Wertstoffhof Mühlenweg (beim gemeindlichen Bauhof):
samstags 10.00 - 12.00 Uhr (ganzjährig) & mittwochs 17.00 - 18.00 Uhr (April bis Oktober)
Laden Sie auf keinen Fall Abfälle außerhalb der Öffnungszeiten oder außerhalb des Wertstoffhofes ab!
Entsorgung Bioabfall
Plastik und andere Abfälle gehören nicht in die Bio-Tonne.
Künftig werden alle Bio-Tonnen bei jeder Leerung automatisch überpfrüft. Lesen Sie hierzu den Presseartikel: Information Einführung Detektionssystem
Altbatterien |
Abgabe beim Handel: dieser ist seit 01.10.1998 zur
kostenlosen
Rücknahme von Altbatterien verpflichtet. |
Abholung von Haushaltsgroßgeräten bzw. Kühlgeräten aus Privathaushalten |
Zu Haushaltsgroß- und Kühlgeräten gehören: Elektroherde, Fernsehgeräte, Computermonitore, Geschirrspüler, Wäscheschleuder, Gefriertruhen und -schränke. Die Entsorgung von Elektrokleingeräten wird über eigens hierfür auf dem Wertstoffhof aufgestellte Wertstoff-Tonnen vorgenommen. Entstammen die vorgenannten Geräte aus Gewerbebetrieben oder sind diese aus aufgelösten Gewerbebetrieben durch Privathaushalte übernommen worden, werden diese nicht mitgenommen. Alle Geräte, die auf Grund ihrer Größe und Bauart nicht über den normalen Entsorgungsweg entsorgt werden können, werden als Gewerbegeräte eingestuft. Gewerbebetriebe oder Privathaushalte, die solche Geräte zur Abholung bereithalten, setzen Sie sich bitte gesondert mit der Fa. Grümel e.V. in Fulda unter der Tel.-Nr. 0661 / 90 293 - 34 in Verbindung. Meldungen zur Abholung sind an die Gemeindeverwaltung, Zimmer 3, Tel.-Nr. 93 03 - 19, Frau Alexandra Kovacs, zu richten. |
Pflanzliche AbfälleImmer wieder stellt sich die Frage, wohin mit dem Heckenschnitt oder Baumschnitt aus dem Garten ? Eine Antwort gibt die Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen. Pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen, können im Rahmen der Nutzung dieser Grundstücke durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Einbringen in den Boden oder Kompostieren beseitigt werden. Hierbei dürfen keine Geruchsbelästigungen auftreten. Sie können auch außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, verbrannt werden, soweit sie dem Boden aus landbautechnischen Gründen oder wegen ihrer Beschaffenheit nicht zugeführt werden können. Beim Verbrennen ist jedoch folgendes zu beachten:
100 m zu zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden, Zeltplätzen, Autobahnen, und sonstigen Fernstraßen, Wäldern, Mooren pp. 35 m zu sonstigen Gebäuden 50 m zu sonstigen Verkehrswegen 20 m zu Baumalleen, Baumgruppen, Einzelbäumen und nicht abgeernteten Feldern
Eine Alternative zum Verbrennen ist auf jeden Fall die Entsorgung von Kleinmengen beim gemeindlichen Wertstoffhof und bei größeren Mengen bei der Kompostierungsanlage Finkenberg bei Kleinlüder (kostenpflichtig). Auskünfte erteilt Herr Uwe Weismüller, Zimmer 1, Tel. 9303-16 |