Umweltinfo

Umweltinfos der Gemeinde

Sammelcontainer für Altglas

Parkplatz  Fuldaer Straße

Parkplatz Angersbacher Weg

Wertstoffhof Mühlenweg (beim gemeindlichen Bauhof):
samstags 10.00 - 12.00 Uhr (ganzjährig) & mittwochs 17.00 - 18.00 Uhr (April bis Oktober)
Laden Sie auf keinen Fall Abfälle außerhalb der Öffnungszeiten oder außerhalb des Wertstoffhofes ab!


Entsorgung Bioabfall

Plastik und andere Abfälle gehören nicht in die Bio-Tonne.
Künftig werden alle Bio-Tonnen bei jeder Leerung automatisch überpfrüft. Lesen Sie hierzu den Presseartikel: Information Einführung Detektionssystem

 

Altbatterien

Abgabe beim Handel: dieser ist seit 01.10.1998 zur kostenlosen Rücknahme von Altbatterien verpflichtet.

Abholung von Haushaltsgroßgeräten bzw. Kühlgeräten aus Privathaushalten

Zu Haushaltsgroß- und Kühlgeräten gehören:

Elektroherde, Fernsehgeräte, Computermonitore, Geschirrspüler, Wäscheschleuder, Gefriertruhen und -schränke.

Die Entsorgung von Elektrokleingeräten wird über eigens hierfür auf dem Wertstoffhof aufgestellte Wertstoff-Tonnen vorgenommen. Entstammen die vorgenannten Geräte aus Gewerbebetrieben oder sind diese aus aufgelösten Gewerbebetrieben durch Privathaushalte übernommen worden, werden diese nicht mitgenommen. Alle Geräte, die auf Grund ihrer Größe und Bauart nicht über den normalen Entsorgungsweg entsorgt werden können, werden als Gewerbegeräte eingestuft. Gewerbebetriebe oder Privathaushalte, die solche Geräte zur Abholung bereithalten, setzen Sie sich bitte gesondert mit der

Fa. Grümel e.V. in Fulda unter der Tel.-Nr. 0661 / 90 293 - 34 in Verbindung.

Meldungen zur Abholung sind an die Gemeindeverwaltung, Zimmer 3, Tel.-Nr. 93 03 - 19, Frau Alexandra Kovacs, zu richten.

Pflanzliche Abfälle

Immer wieder stellt sich die Frage, wohin mit dem Heckenschnitt oder Baumschnitt aus dem Garten ? Eine Antwort gibt die Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen. Pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen, können im Rahmen der Nutzung dieser Grundstücke durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Einbringen in den Boden oder Kompostieren beseitigt werden. Hierbei dürfen keine Geruchsbelästigungen auftreten. Sie können auch außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, verbrannt werden, soweit sie dem Boden aus landbautechnischen Gründen oder wegen ihrer Beschaffenheit nicht zugeführt werden können. Beim Verbrennen ist jedoch folgendes zu beachten:

  • Das Verbrennen ist nur von montags bis freitags von 08.00 bis 16.00 Uhr und samstags von 08.00 bis 12.00 Uhr gestattet.
  • Die Abfälle müssen so trocken sein, dass nur geringer Rauch sich entwickelt
  • Es sind folgende Mindestabstände einzuhalten:

       100 m zu zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden, Zeltplätzen,

        Autobahnen, und sonstigen Fernstraßen, Wäldern, Mooren pp.                     

        35 m zu sonstigen Gebäuden

        50 m zu sonstigen Verkehrswegen

        20 m zu Baumalleen, Baumgruppen, Einzelbäumen und nicht abgeernteten Feldern

  • Hinzu kommen weitere Bestimmungen die auf jeden Fall vorher bei der Gemeindeverwaltung erfragt werden sollten; so ist z.B. jedes Verbrennen bei der Gemeindeverwaltung vorher anzuzeigen.

Eine Alternative zum Verbrennen ist auf jeden Fall die Entsorgung von Kleinmengen beim gemeindlichen Wertstoffhof und bei größeren Mengen bei der Kompostierungsanlage Finkenberg bei Kleinlüder (kostenpflichtig).

Auskünfte erteilt Herr Uwe Weismüller, Zimmer 1, Tel. 9303-16